Vor­sicht vor Steu­er­hin­ter­zie­hung

Der Tat­be­stand der Steu­er­hin­ter­zie­hung ist erfüllt, wenn jemand gegen­über dem Steu­er­amt fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben über sein Ein­kom­men und Ver­mö­gen macht.