Die einfache Gesellschaft ist die einfachste Form einer Personengesellschaft.
Einfache Gesellschaften werden oft nur für eine gewisse Zeit gegründet, z.B. ein Baukonsortium, das sich nach Fertigstellung des Bauwerks wieder auflöst.
Eine einfache Gesellschaft tritt nach aussen nur als Interessengemeinschaft auf. Sie besitzt daher weder eine eigene Rechtspersönlichkeit, noch muss sie gegen aussen unter einem eigenen Namen auftreten. Dadurch kommt in der Praxis vielfach eine einfache Gesellschaft zustande, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind.
Bezüglich der Haftung hat diese Gesellschaftsform einige Tücken: Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nach aussen solidarisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der gesamten Gesellschaft.