Das neue Aktienrecht verpflichtet den Verwaltungsrat ab 2023 neu zur Überwachung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
Die aktuelle FachINFO informiert u.a. über den Art. 725 OR in Bezug auf Zahlungsunfähigkeit und Kapitalverlust.
Zum Download gelangen Sie hier.