Finanz-Tipp – Lücke in der AHV

AHV-Beitragslücken schliessen

Liegt ein Versäumnis vom Arbeitgeber vor und kann belegt werden wird der Betrag auf dem AHV-Konto gutgeschrieben, auch wenn die Ausgleichskasse keine Möglichkeit mehr hat, den Betrag vom ehemaligen Arbeitgeber einzufordern.

Sind die Beitragslücken durch den Lebenslauf entstanden, können die fehlenden Beiträge nachbezahlt werden, wenn man in der Zeit, in der sie entstanden sind, AHV-versichert war.

Dabei muss auch die Frist von fünf Jahren beachtet werden. Später ist ein Ausgleich nicht mehr möglich.

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