
Wussten Sie schon: Seit dem 1. Juli 2024 entfällt in bestimmten Fällen die obligatorische Unfallversicherung für Sportler und Trainer.
Ziel ist es, Vereine des Breitensports finanziell zu entlasten, da die Versicherungspflicht in der Vergangenheit oft eine grosse Hürde darstellte. Konkret gilt der Beschluss, wenn das Jahreseinkommen der betroffenen Personen weniger als zwei Drittel des Mindestbetrages der vollen jährlichen AHV-Altersrente beträgt, was im Jahr 2024 einem Betrag von 9’800 Franken je Person entspricht. Unfälle sind in diesem Fall durch die Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers oder durch die Krankenkasse gedeckt. Wird das Einkommen von 9’800 Franken überschritten, müssen die betroffenen Personen wieder vom Verein versichert werden.