Grund­stück­ge­winn­steu­er: Steu­er­auf­schub bei Ersatz­be­schaf­fung

Wer sein selbst genutz­tes Wohn­ei­gen­tum ver­kauft und erneut in Wohn­ei­gen­tum inves­tiert, kann die Grund­stück­ge­winn­steu­er auf­schie­ben.
Was ein­fach klingt, ist in der Pra­xis kan­to­nal sehr unter­schied­lich gere­gelt.
 
Ent­schei­dend sind u. a.:
  • Wur­de die alte Woh­nung vor dem Ver­kauf ver­mie­tet?
  • Wird die neue Woh­nung sofort selbst bewohnt?
  • Wie viel Zeit liegt zwi­schen Ver­kauf und Neu­kauf?
  • Wer steht im Grund­buch, ins­be­son­de­re bei Ehe­paa­ren?
 
Wäh­rend eini­ge Kan­to­ne kulant sind, leh­nen ande­re den Steu­er­auf­schub bereits bei kur­zen Ver­mie­tun­gen oder for­ma­len Eigen­tü­mer­wech­seln ab.
 
Mehr Details zu die­sem The­ma fin­den Sie in unse­rer neus­ten Fach­In­fo.