
Wer gegen ein Konkurrenzverbot verstösst, wird schadenersatzpflichtig.
Zu diesem Zweck vereinbaren Arbeitgeber in der Regel eine Konventionalstrafe. Diese können sie bei Übertretung des Konkurrenzverbots auch dann einfordern, wenn noch kein Schaden entstanden ist.
Rechtsgültig, oder nicht?
Damit ein Konkurrenzverbot rechtsgültig ist, muss es folgende Kriterien erfüllen:
- Es muss schriftlich abgefasst sein und eine persönliche Abmachung mit dem Arbeitnehmer enthalten.
- Es muss präzise beschrieben sein. Dazu gehören die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers (Definition des Arbeitsbereichs) sowie eine örtliche Begrenzung (zulässig ist nur der tatsächliche Geschäftsbereich des Unternehmens) und die zeitliche Dauer des Konkurrenzverbots (in der Regel maximal drei Jahre).
- Es darf das wirtschaftliche Fortkommen des Angestellten nicht unbillig beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Ein Konkurrenzverbot darf nicht zum Berufsverbot werden.