Die Vermietung privater Zimmer oder Wohnungen an fremde Gäste erfreut sich grosser Beliebtheit. Oft über Internet-Portale wie Airbnb, die öffentlich zugänglich sind (auch für die Steuerbehörden).
Die Netto-Erträge aus diesen Vermietungen sind in der Steuererklärung unter «weitere steuerbare Einkünfte» zu deklarieren. Je nach Reglement der Gemeinde muss der Vermieter auch Kurtaxen entrichten.
Werden mehrere Wohnungen vermietet und hoteltypische Zusatzleistungen wie Frühstück, Vermietung von Parkplätzen usw. angeboten, handelt es sich um eine selbständige (Neben-) Erwerbstätigkeit.
Der Gewinn ist in der privaten Steuererklärung anzugeben unter der Rubrik «selbständige Erwerbstätigkeit». Darauf sind Einkommenssteuern geschuldet und auf dem Gewinn müssen AHV-Beiträge entrichtet werden.