Renten sind steuerpflichtig!
AHV und IV-Renten müssen zu 100 Prozent versteuert werden. Das Gleiche gilt für Renten oder Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a. Bei der beruflichen Vorsorge sind aber auch tiefere Sätze von 60 oder 80 Prozent möglich.
Anders verhält es sich mit Ergänzungsleistungen: Diese Zusatzzahlungen an schlecht gestellte AHV- und IV-Rentner sind steuerfrei. Ebenfalls nicht versteuert werden müssen: Hilflosenentschädigungen der AHV, IV oder Unfallversicherungen, Genugtuungsleistungen der Unfall- oder Militärversicherung sowie die Sozialhilfeleistungen.