Ren­ten sind steu­er­pflich­tig!

Ren­ten sind steu­er­pflich­tig!


AHV und IV-Ren­ten müs­sen zu 100 Pro­zent ver­steu­ert wer­den. Das Glei­che gilt für Ren­ten oder Kapi­tal­be­zü­ge aus der beruf­li­chen Vor­sor­ge und der Säu­le 3a. Bei der beruf­li­chen Vor­sor­ge sind aber auch tie­fe­re Sät­ze von 60 oder 80 Pro­zent mög­lich. 


Anders ver­hält es sich mit Ergän­zungs­leis­tun­gen: Die­se Zusatz­zah­lun­gen an schlecht gestell­te AHV- und IV-Rent­ner sind steu­er­frei. Eben­falls nicht ver­steu­ert wer­den müs­sen: Hilf­lo­sen­ent­schä­di­gun­gen der AHV, IV oder Unfall­ver­si­che­run­gen, Genug­tu­ungs­leis­tun­gen der Unfall- oder Mili­tär­ver­si­che­rung sowie die Sozi­al­hil­fe­leis­tun­gen.