Steu­er-Tipp — Abzug Betreu­ungs­kos­ten

Fremd­be­treu­ung der Kin­der dekla­rie­ren

Die Steu­er­last sinkt durch den Abzug der Kos­ten für die Dritt­be­treu­ung der Kin­der. Dazu gehö­ren Kita, Hort, Tages­el­tern, Mit­tags­tisch aber auch die Fahr­kos­ten zur Kita.
Eltern kön­nen die nach­ge­wie­se­nen Kos­ten bis zu einem Maxi­mal­be­trag abzie­hen, sofern die­se in kau­sa­lem Zusam­men­hang mit der Erwerbs­tä­tig­keit, einer Aus­bil­dung oder einer Erwerbs­un­fä­hig­keit ste­hen.
Im Kan­ton Thur­gau und bei der direk­ten Bun­des­steu­er beträgt die­ser aktu­ell 10’100 Fran­ken im Jahr pro Kind.

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