Fremdbetreuung der Kinder deklarieren
Die Steuerlast sinkt durch den Abzug der Kosten für die Drittbetreuung der Kinder. Dazu gehören Kita, Hort, Tageseltern, Mittagstisch aber auch die Fahrkosten zur Kita.
Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen, sofern diese in kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einer Erwerbsunfähigkeit stehen.
Im Kanton Thurgau und bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser aktuell 10’100 Franken im Jahr pro Kind.
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