Steuer-Tipp – Einreichefrist

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend!

In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung bis Ende März eingereicht werden (im Thurgau haben wir bis Ende April Zeit)

Diese Frist kann mit einem rechtzeitigen Antrag verlängert werden. Dazu können Sie beim zuständigen Steueramt online ein Gesuch einreichen.

Für unsere bestehenden Kunden erledigen wir die Fristverlängerung automatisch.

Mösler Treuhand AG
Bahnhofstrasse 12
8583 Sulgen

Telefon 071 633 33 00
info@moeslertreuhand.ch

Wir sind Mitglied in folgenden Organisationen:
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Dank unserem breit gefächerten Netzwerk können wir bei Bedarf auf ausgewiesene Fachexperten zurückgreifen.

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