Steu­er-Tipp — Ein­rei­che­frist

Der rich­ti­ge Zeit­punkt ist ent­schei­dend!

In den meis­ten Kan­to­nen muss die Steu­er­erklä­rung bis Ende März ein­ge­reicht wer­den (im Thur­gau haben wir bis Ende April Zeit)

Die­se Frist kann mit einem recht­zei­ti­gen Antrag ver­län­gert wer­den. Dazu kön­nen Sie beim zustän­di­gen Steu­er­amt online ein Gesuch ein­rei­chen.

Für unse­re bestehen­den Kun­den erle­di­gen wir die Frist­ver­län­ge­rung auto­ma­tisch.