Spenden in Abzug bringen Spenden an gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bund müssen diese mindestens CHF 100 und dürfen maximal 20% des steuerbaren Einkommens betragen. Wichtig: Die Kantone führen ein Verzeichnis von Institutionen betreffend der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen. Wenn eine Organisation im Verzeichnis fehlt, wird die Spende nicht zum Abzug zugelassen. Vorbehalten bleibt der Nachweis der Steuerbefreiung wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke im Sitzkanton. Die Übersicht für den Thurgau finden Sie hier.