Steu­er­tipp: Steu­er­ver­an­la­gung kon­trol­lie­ren

Steu­er­ver­an­la­gung kon­trol­lie­ren

Steu­er­be­am­te sind auch nur Men­schen und es kön­nen ihnen Feh­ler unter­lau­fen. Des­halb lohnt es sich, die Ver­an­la­gung und die Steu­er­rech­nung zu prü­fen. Die­se betrifft vor allem Kor­rek­tu­ren, die an den in der Steu­er­erklä­rung dekla­rier­ten Wer­ten vor­ge­nom­men wur­den.

 

Wich­tig zu kon­trol­lie­ren:

  • Abwei­chun­gen zwi­schen dekla­rier­ten und ver­an­lag­ten Wer­ten im Ver­an­la­gungs­ent­scheid.
  • All­fäl­li­ge Steu­er­aus­schei­dung zwi­schen Kan­to­nen und Gemein­den prü­fen.
  • Total steu­er­ba­res und satz­be­stim­men­des Ein­kom­men und Ver­mö­gen in Schluss­rech­nung stimmt mit Ver­an­la­gung über­ein
  • Rich­ti­ge Kon­fes­si­on / Kir­chen­steu­ern
  • Ver­rech­nungs­steu­er­an­spruch stimmt mit Wert­schrif­ten­ver­zeich­nis über­ein. Steu­er­pe­ri­ode, falls Sie nicht wäh­rend des gan­zen Jah­res in der Schweiz gewohnt haben.

 

Für unse­re Kun­den über­neh­men wir jeweils die Kon­trol­le der Ver­an­la­gun­gen und Aus­schei­dun­gen sowie die Durch­füh­rung von Ein­spra­che­ver­fah­ren.