Täg­li­cher Bar­geld­ver­kehr muss auf­ge­zeich­net wer­den

Selbst­stän­dig­er­wer­ben­de, die nach OR nicht dazu ver­pflich­tet sind, Buch zu füh­ren, müs­sen trotz­dem ihr Ein­kom­men und Ver­mö­gen auf­zeich­nen. Dazu gehört auch der täg­li­che Bar­geld­ver­kehr, der jeden Tag fest­zu­hal­ten und zu sal­die­ren ist. Fehlt eine Regis­trier­kas­se oder ein soft­ware­ba­sier­tes Kas­sen­sys­tem, muss ein manu­el­les Kas­sa­buch geführt wer­den. Ein ent­spre­chen­des Excel-Tem­p­la­­te fin­den Sie im Down­load­be­reich. http://www.moeslertreuhand.ch/…/buchhaltung-und…/