Täglicher Bargeldverkehr muss aufgezeichnet werden

Selbstständigerwerbende, die nach OR nicht dazu verpflichtet sind, Buch zu führen, müssen trotzdem ihr Einkommen und Vermögen aufzeichnen. Dazu gehört auch der tägliche Bargeldverkehr, der jeden Tag festzuhalten und zu saldieren ist. Fehlt eine Registrierkasse oder ein softwarebasiertes Kassensystem, muss ein manuelles Kassabuch geführt werden. Ein entsprechendes Excel-Template finden Sie im Downloadbereich. http://www.moeslertreuhand.ch/…/buchhaltung-und…/