Fach­in­for­ma­ti­on zur AHV 21

Mit der Volks­ab­stim­mung vom 25. Sep­tem­ber 2022 wur­de die Reform AHV 21 ange­nom­men. Gleich­zei­tig mit der eben­falls beschlos­se­nen MWST-Erhö­hung tre­ten die neu­en Bestim­mun­gen nun ab dem 1. Janu­ar 2024 in Kraft. Hier fin­den Sie die wich­tigs­ten Ände­run­gen auf einen Blick. Zum Down­load gelan­gen Sie hier.