Fach­in­for­ma­ti­on über neue Finanz­pflich­ten für den Ver­wal­tungs­rat

Das neue Akti­en­recht ver­pflich­tet den Ver­wal­tungs­rat ab 2023 neu zur Über­wa­chung und Sicher­stel­lung der Zah­lungs­fä­hig­keit der Gesell­schaft. Die aktu­el­le Fach­IN­FO infor­miert u.a. über den Art. 725 OR in Bezug auf Zah­lungs­un­fä­hig­keit und Kapi­tal­ver­lust. Zum Down­load gelan­gen Sie hier.