Ver­gü­tun­gen bei Ler­nen­den – Stol­per­stei­ne

Für Aus­zu­bil­den­de gel­ten häu­fig ande­re Rege­lun­gen als für die übri­gen Beschäf­tig­ten des Unter­neh­mens. Dies betrifft zum einen den Lehr­ver­trag und zum ande­ren die Unter­schie­de bei den Lohn­be­stand­tei­len.