Unter­neh­mens­tipp: AHV- und steu­er­freie Leis­tun­gen für Mit­ar­bei­ten­de

Grund­sätz­lich fal­len alle Leis­tun­gen von Arbeit­ge­bern unter die Steu­er­pflicht der Emp­fän­ger und sind daher im Lohn­aus­weis anzu­ge­ben. Nun gibt es eini­ge Leis­tun­gen, die nicht als Ein­kom­men auf dem Lohn­aus­weis auf­zu­füh­ren sind und den Mit­ar­bei­ten­den AHV- und steu­er­frei zuflies­sen. Unter ande­rem sind dies fol­gen­de: Gra­­tis-Par­k­­platz am Arbeits­ort Zwi­schen­ver­pfle­gun­gen am Arbeits­ort Halb­tax­abon­ne­ment Mit­ar­bei­ten­den­ra­bat­te auf Waren für den […]