AHV- und steuerfreie Leistungen für Mitarbeitende
Grundsätzlich fallen alle Leistungen von Arbeitgebern unter die Steuerpflicht der Empfänger und sind daher im Lohnausweis anzugeben. Nun gibt es einige Leistungen, die nicht als Einkommen auf dem Lohnausweis aufzuführen sind und den Mitarbeitenden AHV- und steuerfrei zufliessen. Unter anderem sind dies folgende: