Steu­er­tipp: Steu­er­ver­an­la­gung kon­trol­lie­ren

Steu­er­ver­an­la­gung kon­trol­lie­ren Steu­er­be­am­te sind auch nur Men­schen und es kön­nen ihnen Feh­ler unter­lau­fen. Des­halb lohnt es sich, die Ver­an­la­gung und die Steu­er­rech­nung zu prü­fen. Die­se betrifft vor allem Kor­rek­tu­ren, die an den in der Steu­er­erklä­rung dekla­rier­ten Wer­ten vor­ge­nom­men wur­den.   Wich­tig zu kon­trol­lie­ren: Abwei­chun­gen zwi­schen dekla­rier­ten und ver­an­lag­ten Wer­ten im Ver­an­la­gungs­ent­scheid. All­fäl­li­ge Steu­er­aus­schei­dung zwi­schen Kan­to­nen […]

Steu­er­tipp: Schul­den und Schuld­zin­sen in der Steu­er­erklä­rung

Hier sind zwar vor allem, aber eben nicht nur Hypo­­­the­­kar-schul­­den gemeint. Viel­leicht haben Sie aber auch einen Klein­kre­dit auf­ge­nom­men oder bezah­len die Kre­dit­kar­ten­schul­den in Raten. Bei pri­va­ten Schul­den, etwa Dar­le­hen im Rah­men der Fami­lie, soll­te jeweils ein Zins- und Kapi­tal­aus­weis per 31. Dezem­ber erstellt wer­den, damit Schuld­ner und Gläu­bi­ger die­se Pos­ten mit den­sel­ben Unter­la­gen bele­gen […]

Zahn­be­hand­lung von der Steu­er abzie­hen

Sind die Kos­ten nicht durch die Ver­si­che­rung gedeckt, kann die Rech­nung zusam­men mit den übri­gen Krank­heits­kos­ten (Fran­chise und Selbst­be­halt der Kran­ken­kas­se, ärzt­lich ver­ord­ne­te The­ra­pien, Opti­ker etc.) unter Kran­k­heits- und Unfall­kos­ten abge­zo­gen wer­den. Je nach Kan­ton besteht jedoch ein Selbst­be­halt von 2 — 5 % des Net­to­ein­kom­mens.