AHV- und steu­er­freie Leis­tun­gen für Mit­ar­bei­ten­de

Grund­sätz­lich fal­len alle Leis­tun­gen von Arbeit­ge­bern unter die Steu­er­pflicht der Emp­fän­ger und sind daher im Lohn­aus­weis anzu­ge­ben. Nun gibt es eini­ge Leis­tun­gen, die nicht als Ein­kom­men auf dem Lohn­aus­weis auf­zu­füh­ren sind und den Mit­ar­bei­ten­den AHV- und steu­er­frei zuflies­sen. Unter ande­rem sind dies fol­gen­de: