Zahn­be­hand­lung von der Steu­er abzie­hen

Sind die Kos­ten nicht durch die Ver­si­che­rung gedeckt, kann die Rech­nung zusam­men mit den übri­gen Krank­heits­kos­ten (Fran­chise und Selbst­be­halt der Kran­ken­kas­se, ärzt­lich ver­ord­ne­te The­ra­pien, Opti­ker etc.) unter Kran­k­heits- und Unfall­kos­ten abge­zo­gen wer­den. Je nach Kan­ton besteht jedoch ein Selbst­be­halt von 2 — 5 % des Net­to­ein­kom­mens.