Teil­pen­sio­nie­rung: So kann man Steu­ern spa­ren

Die neue Fach­in­fo ist da!
 
In unse­rer aktu­el­len Aus­ga­be erfah­ren Sie, wie Sie mit einer Teil­pen­sio­nie­rung Steu­ern spa­ren kön­nen. Seit 2024 ist klar gere­gelt, dass das Alters­gut­ha­ben in bis zu drei Schrit­ten bezo­gen wer­den darf. Klei­ne­re Tran­chen sind oft steu­er­lich güns­ti­ger als eine ein­ma­li­ge Aus­zah­lung. Wich­tig zu beach­ten sind dabei aber kan­to­na­le Unter­schie­de, etwa bei den Bedin­gun­gen zur Lohn­re­duk­ti­on oder zur Behand­lung von Frei­zü­gig­keits­kon­ten.