Kennen Sie die Aktiengesellschaft (AG)?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Königin unter den Gesellschaftsformen und entsprechend umfassend ist das Aktienrecht. Daneben spielen eine Vielzahl weiterer Gesetze eine Rolle, insbesondere für börsenkotierte Aktiengesellschaften.
Die AG ist für kleine wie grosse Gesellschaften geeignet. Selbst die Einmann-AG ist zulässig. Oberstes Organ ist die Generalversammlung der Aktionäre, die oberste Führungsebene ist der Verwaltungsrat.
Die AG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie haftet für die in ihrem Namen eingegangenen Verbindlichkeiten. Die hinter ihr stehenden Aktionärinnen und Aktionäre sind, ausser in Ausnahmefällen, vor Zugriffen der Gläubiger der AG geschützt.
Im Gegensatz zur GmbH bleiben die Aktionäre und deren Beteiligungsverhältnisse anonym. Im Handelsregister werden einzig die Verwaltungsratsmitglieder und allfällige weitere zeichnungsberechtigte Personen veröffentlicht.
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