Unter­neh­mer­tipp: AG, die Köni­gin unter den Gesell­schafts­for­men

Ken­nen Sie die Akti­en­ge­sell­schaft (AG)?

Die Akti­en­ge­sell­schaft (AG) ist die Köni­gin unter den Gesell­schafts­for­men und ent­spre­chend umfas­send ist das Akti­en­recht. Dane­ben spie­len eine Viel­zahl wei­te­rer Geset­ze eine Rol­le, ins­be­son­de­re für bör­sen­ko­tier­te Akti­en­ge­sell­schaf­ten.

 
Die AG ist für klei­ne wie gros­se Gesell­schaf­ten geeig­net. Selbst die Ein­mann-AG ist zuläs­sig. Obers­tes Organ ist die Gene­ral­ver­samm­lung der Aktio­nä­re, die obers­te Füh­rungs­ebe­ne ist der Ver­wal­tungs­rat.
 
Die AG ist eine juris­ti­sche Per­son mit eige­ner Rechts­per­sön­lich­keit. Sie haf­tet für die in ihrem Namen ein­ge­gan­ge­nen Ver­bind­lich­kei­ten. Die hin­ter ihr ste­hen­den Aktio­nä­rin­nen und Aktio­nä­re sind, aus­ser in Aus­nah­me­fäl­len, vor Zugrif­fen der Gläu­bi­ger der AG geschützt.
 
Im Gegen­satz zur GmbH blei­ben die Aktio­nä­re und deren Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se anonym. Im Han­dels­re­gis­ter wer­den ein­zig die Ver­wal­tungs­rats­mit­glie­der und all­fäl­li­ge wei­te­re zeich­nungs­be­rech­tig­te Per­so­nen ver­öf­fent­licht.
 
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