Für die Buchhaltung sind strenge Normen einzuhalten, welche unter anderem im Obligationenrecht (OR) und in der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verankert sind.
Es gelten insbesondere die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung, diese sind:
Durch die Digitalisierung der gesamten Buchhaltung und rechtssicherer elektronischer Archivierung können hier Risiken vermieden und die Qualität bei geringerem Zeitaufwand erhöht werden.
Es gelten insbesondere die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung, diese sind:
- vollständig
- wahr
- klar
- à jour
- systematisch angelegt
- zweckmässig organisiert
- nachprüfbar
Durch die Digitalisierung der gesamten Buchhaltung und rechtssicherer elektronischer Archivierung können hier Risiken vermieden und die Qualität bei geringerem Zeitaufwand erhöht werden.