Unternehmertipp: Buchhaltung ist kein Wunschkonzert

Für die Buchhaltung sind strenge Normen einzuhalten, welche unter anderem im Obligationenrecht (OR) und in der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verankert sind.

Es gelten insbesondere die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung, diese sind:
  • vollständig
  • wahr
  • klar
  • à jour
  • systematisch angelegt
  • zweckmässig organisiert
  • nachprüfbar

Durch die Digitalisierung der gesamten Buchhaltung und rechtssicherer elektronischer Archivierung können hier Risiken vermieden und die Qualität bei geringerem Zeitaufwand erhöht werden.