Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn jemand gegenüber dem Steueramt falsche oder unvollständige Angaben über sein Einkommen und Vermögen macht.
Bei der versuchten Steuerhinterziehung entdeckte das Steueramt die Unstimmigkeiten rechtzeitig und die Zahlen werden in der Veranlagung korrigiert. Zum Beispiel ein nicht deklariertes ausländisches Bankkonto, von welchem das Steueramt via automatischem Informationsaustausch erfährt.
Wird die Veranlagung rechtsgültig und die Steuerbehörde entdeckt das nicht deklarierte Konto erst nachträglich, handelt es sich bereits um eine vollendete Steuerhinterziehung.
Neben dem Nachsteuerverfahren blüht dem Steuerpflichtigen dadurch auch ein Steuerstrafverfahren, welches zu hohen Bussgeldern führen kann.