Steuertipp: Nebenerwerb richtig deklarieren

Auch bei einem Nebenverdienst fallen sogenannte Gewinnungskosten an. Analog zu den Berufsauslagen beim Hauptverdienst sind die Gewinnungskosten bei Nebenverdiensten beim Bund und bei den meisten Kantonen effektiv oder mittels einer Pauschale abzugsfähig. In der Regel ist es einfacher, die Pauschale zu wählen.

Beim Bund beträgt diese mindestens 800 Franken pro Jahr, maximal aber 20 Prozent des Nebenerwerbs oder pauschal 2’400 Franken, je nachdem welcher Betrag höher ist. Wenn der Nebenerwerb tiefer als 800 Franken ist, kann natürlich nur ein gleich hoher Betrag geltend gemacht werden.

Faktisch werden somit Nebenerwerbe bis 800 Franken pro Jahr nicht besteuert, müssen aber dennoch in der Steuererklärung deklariert werden.

Wichtig: Für Behördenentschädigung gelten teilweise andere Pauschalabzüge.