Steuertipp: Schulden und Schuldzinsen in der Steuererklärung

Hier sind zwar vor allem, aber eben nicht nur Hypothekar-schulden gemeint. Vielleicht haben Sie aber auch einen Kleinkredit aufgenommen oder bezahlen die Kreditkartenschulden in Raten. Bei privaten Schulden, etwa Darlehen im Rahmen der Familie, sollte jeweils ein Zins- und Kapitalausweis per 31. Dezember erstellt werden, damit Schuldner und Gläubiger diese Posten mit denselben Unterlagen belegen können.

Oft vergessen werden auch die Steuerschulden und die Verzugszinsen. Wenn Sie mit den Steuern im Verzug sind, empfiehlt es sich, einen Steuerauszug bei der Finanzverwaltung zu verlangen, damit die Steuerschulden nachgewiesen werden können. Vergessen Sie auch nicht, die laufenden und noch nicht veranlagten Steuerschulden geltend zu machen.