Unternehmenstipp: AHV- und steuerfreie Leistungen für Mitarbeitende

Grundsätzlich fallen alle Leistungen von Arbeitgebern unter die Steuerpflicht der Empfänger und sind daher im Lohnausweis anzugeben. Nun gibt es einige Leistungen, die nicht als Einkommen auf dem Lohnausweis aufzuführen sind und den Mitarbeitenden AHV- und steuerfrei zufliessen. Unter anderem sind dies folgende:
  • Gratis-Parkplatz am Arbeitsort
  • Zwischenverpflegungen am Arbeitsort
  • Halbtaxabonnement
  • Mitarbeitendenrabatte auf Waren für den Eigenbedarf im branchenüblichen Rahmen
  • REKA-Check-Vergünstigungen bis 600.– pro Jahr
  • Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke
  • Gutscheine und Naturalgeschenke im Wert von bis zu 500.–/Jahr
  • Anerkennungsprämien bis zu 500.– für das Bestehen von beruflichen Prüfungen.
  • Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen wie Handy, Computer etc.